Umtausch »alter« Papierführerscheine

12. Oktober 2022 : Aufruf der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, weitere Informationen hier:

Bis zum Jahr 2033 sollen alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine durch einheitliche EU-Kartenführerscheine ersetzt werden. Aufgrund erhöhter Nachfragen seitens der Bürgerinnen und Bürger weist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Bamberg darauf hin, dass der Umtausch in den EU-Kartenführerschein stufenweise erfolgt. Nachdem zu Beginn die Personen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 aufgerufen waren, sind nun in der zweiten Stufe die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 zum Umtausch verpflichtet. Stichtag für den Umtausch ist für diese Jahrgänge spätestens der 19. Januar 2023.

Für alle anderen Geburtsjahrgänge oder für die Personen, die zwar einen EU-Kartenführerschein schon haben, dieser aber unbefristet ist, greift eine spätere Stufe. Dieser Personenkreis wird gebeten, von einem vorzeitigen Umtausch abzusehen.

Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben und auch noch keinen entsprechenden Antrag eingereicht haben, sollten dies zeitnah tun. Die Zuständigkeit der Führerscheinstelle ergibt sich nach dem Meldewohnsitz. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bamberg ist dies das Landratsamt Bamberg. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Antragstellung bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Bamberg ausschließlich nach einem zuvor online unter https://www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/ vereinbarten Termin möglich ist. Hier finden Sie auch Informationen über die erforderlichen Unterlagen sowie die Öffnungszeiten. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Anträgen kann es leider vorkommen, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar ist. Aus diesem Grunde bittet das Landratsamt schon jetzt um rechtzeitige Terminvereinbarung.


Staffelung der Umtauschfristen

Geburtsjahr Stichtag für den Umtausch
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Bei unbefristeten Kartenführerscheinen mit dem Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 ist hingegen das Ausstellungsjahr des Führerscheins (siehe Feld 4a auf der Vorderseite des Führerscheins) ausschlaggebend:

Ausstellungsjahr Stichtag für den Umtausch
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis
8. Januar 2013
19. Januar 2033

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