20.04.2026
Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz, einmalig bis zum 30. April 2026 verlängert
Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen. Weitere Informationen .......