05.05.2023
Anlegung von Gewässerrandstreifen Pflicht
Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen. An eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern muss ein Gewässerrandstreifen angelegt werden, weitere Informationen...