08.03.2022
Information zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abzugeben. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft müssen eine Grundsteuererklärung einreichen, weitere Informationen...