Volksbegehren 2021

Nach Art. 62 des Bayerischen Landeswahlgesetzes übt das Volk sein unmittelbares Gesetzgebungsrecht durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Volksbegehren und -entscheide sind also direktdemokratische Elemente in der ansonsten repräsentativen Demokratie des Freistaates Bayern.

Für 2021 wurde der Antrag auf ein Volksbegehren zugelassen. Den Wortlaut finden Sie hier:

Volksbegehren Zulassung

2581 Stimmen für Volksbegehren im Landkreis Bamberg

2,22 Prozent der Stimmberechtigten im Landkreis Bamberg tragen sich in die Listen für das Volksbegehren für eine Auflösung des Landtages ein

Bamberg - 2581 von 116.339 Stimmberechtigten haben sich im Landkreis Bamberg in die Listen für das Volksbegehren „Abberufung des Landtages“ eingetragen. Das entspricht 2,22 Prozent der Abstimmberechtigten. Eine dreistellige Zahl von Befürwortern gab es in elf von 36 Landkreisgemeinden.

Für die Verwaltungsgemeinschaft Baunach haben sich folgende Stimmberechtigte eingetragen:

Baunach

Stimmberechtigte 3.168
Eintragungen 69

Reckendorf

Stimmberechtigte 1.601
Eintragungen 16

Lauter

Stimmberechtigte 915
Eintragungen 9

Gerach

Stimmberechtigte 781
Eintragungen 12

Die Zahlen aller Gemeinden im Landkreis Bamberg finden Sie hier.

Wahlamt VG Baunach

Personen

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