Anträge auf Hochwasserhilfe

06. Juni 2024 : Freistaat stellt mindestens 100 Millionen Euro für Privatleute, Gewerbetreibende, selbstständig Tätige und Land- und Forstwirte zur Verfügung. Weitere Informationen...

Ab sofort können Anträge auf Notstandsbeihilfen zur Behebung der Schäden der Hochwasserkatastrophe gestellt werden. Antragsformulare stehen Ihnen unten zum Download zur Verfügung. Wir leiten diese ans Landratsamt Bamberg weiter. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Erik Hojer unter Tel.-Nr. 09544/299-17 oder e.hojer@vg-baunach.de 

Bei beiden Hilfen ist die Voraussetzung, dass der Schaden ab dem 31. Mai 2024 entstanden ist und die Anträge bis spätestens Anfang August bei uns eingereicht werden.

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag, 04.06.2024 für Soforthilfen mindestens 100 Millionen Euro für Privatleute, Gewerbetreibende, selbstständig Tätige und Land- und Forstwirte zur Verfügung gestellt.

Links zum Download der Anträge

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte 

Richtlinie über die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“

Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“

Berechnungsbogen Härtefonds

Härtefondsrichtlinie

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