Kommunalwahlen 2026 - Briefwahlantrag

02. Februar 2026 : Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2026 können ab dem 03.02.2026 HIER online beantragt werden ->>> Der Versand erfolgt erst ab dem 16.02.2026! <<<<-

Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2026
können ab dem 03.02.2026 online beantragt werden
->>> Der Versand erfolgt erst ab dem 16.02.2026! <<<<-

Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden aktuell bereits versendet. 

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, können den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen bereits jetzt stellen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bequem und einfach anhand des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung möglich sowie über das Bürgerserviceportal. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.

Sie können Ihre Briefwahl auf folgende Weise beantragen: 

  • Online beantragen: Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 03.02.2026 08:00 Uhr bis 03.03.2026 23:59 Uhr. 

Danach ist nur noch Selbstabholung im Wahlamt bis 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich!

Achtung: Der Versand der Briefwahlunterlagen darf erst ab dem 16.02.2026 erfolgen.

Zum Online-Antrag

  • Persönlich beantragen (bis Freitag 06.03.2026, 15:00 Uhr): Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und bei uns persönlich im Wahlamt abgeben. Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Schriftlich beantragen: Formular auf der Wahlbenachrichtigung: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken per Brief, E-Mail oder Fax. Nennen Sie unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Das Schreiben muss außerdem von allen Antragstellern/Antragstellerinnen unterschrieben werden. Schreiben Sie einfach, dass Sie per Briefwahl wählen wollen. Sie brauchen dafür keinen Grund anzugeben.

Geben Sie bei Ihrem Antrag bitte auch an, ob Sie im Falle einer Stichwahl für den 22.03.26 ebenso Briefwahlunterlagen möchten (Kann man ankreuzen).

Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden! Auch sollte auf eine persönliche Vorsprache mit Abholung verzichtet werden. Die Anträge können einfach in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen kommen dann mit der Post. 


Wahlbenachrichtigung: Wer bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

VG Baunach

Wahlamt

Bamberger Str. 1

96148 Baunach

meldeamt@vg-baunach.de

Fax: 09544-29920

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