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Verwaltungsgemeinschaft Baunach

Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Aufhebung des Bebauungsplanes „Langmeh“

Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07. Juli 2026 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Langmeh“ in der Fassung vom 24. Juni 2026 gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1226/1, 1450, 1450/1, 1450/2, 1450/3, 1450/4, 1450/5, 1450/6, 1450/7, 1450/8, 1450/9, 1450/10, 1450/11, 1450/12, 1450/13, 1450/14, 1450/15, 1450/16, 1450/17, 1450/18, 1450/19, 1450/20, 1450/21, 1450/22, 1450/23, 1450/24, 1450/25, 1450/26, 1450/27, 1450/28, 1450/29, 1450/30, 1450/31, 1450/32, 1450/33, 1450/34, 1450/35, 1450/36, 1450/37, 1450/38, 1450/39, 1450/40, 1450/41, 1450/42, 1450/43, 1450/44, 1450/45, 1450/46, 1450/47, 1450/48, 1450/49, 1450/50, 1450/51, 1450/52, 1450/53, 1450/54, 1450/55, 1450/56, 1450/57, 1450/58, 1450/59, 1450/60, 1450/61, 1450/62, 1450/63, 1450/64, 1450/65, 1450/66, 1450/71, 1450/72, 1460/11, 1460/26, 1460/48, 1460/49, 1460/67, 3868 und 3912 (ganz oder teilweise) der Gemarkung Baunach und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:
 

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 07. Juli 2026 hat der Stadtrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung findet statt in der Zeit

vom 21. September 2026 

bis einschließlich 23. Oktober 2026

Die auszulegenden Unterlagen werden während der Auslegungszeit im Bebauungsplan-Portal der Stadt Baunach veröffentlicht: 

Bebauungsplan-Portal
 

Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt. 
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an poststelle@vg-baunach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Der Umweltbericht mit Anlage zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna/biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen

Des Weiteren liegen vor:

  • Stellungnahmen zu Bodenschutz/Altlasten sowie Kultur- und Sachgüter


Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

  • Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 07. Mai 2026 bezüglich bodendenkmalpflegerischer Belange

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. 
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.