Kommunalwahl 2026
Die Kommunalwahl 2026 liegt inzwischen hinter uns – zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben am 8. März ihre Stimmen abgegeben und damit über die Zusammensetzung der kommunalen Gremien sowie wichtige politische Weichenstellungen für die kommenden Jahre entschieden.
Ergebnisse
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Die Bürger wählen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl. Scheidet einer der letztgenannten Mandatsträger im Verlauf einer Wahlperiode aus, kann jedoch die Amtszeit des neu gewählten ersten Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrats auch über die Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags hinausreichen. In diesen Gemeinden bzw. Landkreisen findet dann am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen keine Bürgermeister- bzw. Landratswahl statt.
In der Verwaltungsgemeinschaft Baunach fanden am 08.03.2026 regulär die Wahlen des Stadtrats Baunach und der Gemeinderäte Reckendorf, Lauter und Gerach statt. Zeitgleich fanden jeweils die Wahlen der Bürgermeister unserer Mitgliedsgemeinden statt. Es wurden gewählt:
| Stadt Baunach | Erste/r BürgermeisterIn | 16 Stadtratsmitglieder |
| Gemeinde Reckendorf | Erste/r BürgermeisterIn | 14 Gemeinderatsmitglieder |
| Gemeinde Lauter | Erste/r BürgermeisterIn | 12 Gemeinderatsmitglieder |
| Gemeinde Gerach | Erste/r BürgermeisterIn | 12 Gemeinderatsmitglieder |
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche aktiv wahlberechtigt.
Wahltag am 08.03.2026 mit Stichwahlen am 22.03.2026
Die Staatsregierung hat den Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen festgesetzt (Bekanntmachung des StMI vom 25. Juli 2024 im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 364 vom 7. August 2024 und im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 32 vom 9. August 2024).
Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) betreut, im Übrigen aber von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt.
Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration