Steuern und Gebühren
Die wichtigsten Abgaben und Gebühren basieren auf den im „Ortsrecht“ festgelegten Satzungen und Verordnungen. Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht der gängigsten Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze in Stichpunkten zusammengefasst. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Verbrauchsgebühren
Wassergebühr
Grundgebühr Wasserzähler
| Wasserzähler mit Dauerdurchfluss bis 4,0 m³/h - Gebühr im Jahr | 24,00 € |
| Wasserzähler mit Dauerdurchfluss bis 10,0 m³/h - Gebühr im Jahr | 36,00 € |
| Wasserzähler mit Dauerdurchfluss bis 16,0 m³/h - Gebühr im Jahr | 48,00 € |
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Gebühr Wasserverbrauch
| Preis je m³ | 2,20 € |
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Abwassergebühr - Kanalgebühr
| je m³ Abwasser | 3,00 € |
Steuern
Grundsteuer
| Grundsteuer-Hebesatz (Grundsteuer A) - Land- und Forstwirtschaft | 330 % |
| Grundsteuer-Hebesatz (Grundsteuer B) - übrige Grundstücke | 240 % |
Gewerbesteuer
| Gewerbesteuer-Hebesatz | 420 % |
Hundesteuer
| Erster Hund | 40,00 € |
| Zweiter Hund | 50,00 € |
| Dritter und jeder weitere Hund | 75,00 € |
| Kampfhund | 600,00 € |
Herstellungsbeiträge
Herstellungsbeiträge Wasser
| je m² Grundstücksfläche | 1,70 € |
| je m² Geschossfläche | 4,40 € |
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Herstellungsbeiträge Abwasser - Kanal
| je m² Grundstücksfläche | 2,04 € |
| je m² Geschossfläche | 17,05 € |