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Verwaltungsgemeinschaft Baunach

Wichtige Hinweise zum Winterdienst

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Stadt Baunach

Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer

Mit Beginn der kalten Jahreszeit weist die Verwaltungsgemeinschaft Baunach auf die geltenden Pflichten zum Winterdienst gemäß den gemeindlichen Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) hin.

Um die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten, sind insbesondere Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie weitere nach der Verordnung verpflichtete Personen aufgefordert, ihrer Räum- und Streupflicht rechtzeitig und regelmäßig nachzukommen.

 

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Die Räum- und Streupflicht obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den in der Verordnung genannten dinglich Nutzungsberechtigten von Grundstücken, die an öffentliche Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage angrenzen oder über diese mittelbar erschlossen werden. Dies gilt auch für sogenannte Hinterliegergrundstücke.

Die Sicherungspflicht besteht für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt sind.

 

Welche Flächen müssen geräumt und gestreut werden?

Zu sichern ist die Gehbahn, die vor dem jeweiligen Grundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegt. Darunter fallen insbesondere vorhandene Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege. Ist kein befestigter oder abgegrenzter Gehweg vorhanden, gilt grundsätzlich ein Streifen am Straßenrand von 1,00 Meter Breite, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus, als Gehbahn.

 

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Nach § 10 der Reinigungs- und Sicherungsverordnungen gelten folgende Zeiten:

  • Werktags: ab 7:00 Uhr
  • Sonn- und gesetzliche Feiertage: ab 8:00 Uhr
  • Ende der Sicherungspflicht: 20:00 Uhr

Innerhalb dieses Zeitraums sind die Gehbahnen bei Schneefall zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln, beispielsweise Sand oder Splitt, zu streuen. Die Maßnahmen sind bei Bedarf so oft zu wiederholen, wie es zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Grundsätzlich sind abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt zu verwenden. Tausalz und andere ätzende Mittel sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht bei besonderer Glättegefahr, beispielsweise auf Treppen oder bei starken Steigungen.

Wohin mit dem geräumten Schnee?

Der geräumte Schnee und Eisreste sind neben der Gehbahn so abzulagern, dass der Verkehr weder gefährdet noch erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege müssen freigehalten werden.

 

Bitte kommen Sie Ihrer Verantwortung nach!

Ein ordnungsgemäßer Winterdienst trägt wesentlich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei und hilft, Unfälle zu vermeiden. Die Verwaltungsgemeinschaft Baunach bittet daher alle Verpflichteten, die Räum- und Streupflicht gewissenhaft einzuhalten.

 

Die vollständigen Reinigungs- und Sicherungsverordnungen können auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Baunach eingesehen werden.

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