Bürgerversammlungen 2026

Gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung finden Bürgerversammlungen wie folgt statt:
Für die Ortsteile Laimbach, Obermanndorf, Untermanndorf und Zeitzenhof:
Am Mittwoch, 04.11.2026 um 18.30 Uhr
in Laimbach im Anbau des Feuerwehrhauses (nach Haus-Nr. 19)
- Für Reckendorf:
Am Dienstag, 10.11.2026 um 19.00 Uhr
Im Haus der Kultur, Ahornweg 2, 96182 Reckendorf
Tagesordnung:
Bericht der Bürgermeisterin
Aussprache
Nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung können nur Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bürgerversammlung Anträge an die Verwaltung gestellt werden können, sofern es sich um keine privaten Einzelfälle, sondern um gemeindliche Probleme von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt.
Ausgenommen hiervon sind ferner Anträge und Wünsche, für deren Erfüllung Bundes- und Landesbehörden oder andere nichtgemeindliche Körperschaften zuständig sind.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner (insbesondere auch Jugendliche) sind herzlich eingeladen, an dieser Bürgerversammlung teilzunehmen und sich mit einzubringen.
Clarissa Schmitt
Erste Bürgermeisterin