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Dienstag 08:00 - 15:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Zweitwohnungsteuer; Zahlung
Gemeinden können eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 16.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kasse
Rathaus