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Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachgebiet I - Hauptverwaltung
Rathaus