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Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Straßenbetriebsdienst; Durchführung
Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 19.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Sachgebiet II - Bauverwaltung
Rathaus