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Freitag 08:00 - 12:00Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 09.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Sachgebiet I - Hauptverwaltung
Rathaus