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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 15:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus