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Freitag 08:00 - 12:00Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Heimatkundliche Schriften; Herausgabe
Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.
Beschreibung
Freigabevermerk
Stand: 01.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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