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- l.albrecht@vg-baunach.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 15:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Beschreibung
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 16.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Steuern und Gebühren
Rathaus