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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 15:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung
Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei kommunalen Waldbesitzern beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Freigabevermerk
Stand: 14.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Sachgebiet II - Bauverwaltung
Rathaus