Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Kommunalwahl am 08. März 2026
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Scheidet einer der letztgenannten Mandatsträger im Verlauf einer Wahlperiode aus, kann jedoch die Amtszeit des neu gewählten ersten Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrats auch über die Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags hinausreichen. In diesen Gemeinden bzw. Landkreisen findet dann am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen keine Bürgermeister- bzw. Landratswahl statt.
In der Verwaltungsgemeinschaft Baunach finden am 08.03.2026 regulär die Wahlen des Stadtrats Baunach und der Gemeinderäte Reckendorf, Lauter und Gerach statt. Zeitgleich wurden jeweils die Wahlen der Bürgermeister unserer Mitgliedsgemeinden stattfinden. Es werden gewählt:
Stadt Baunach
Erster Bürgermeister
16 Stadtratsmitglieder
Gemeinde Reckendorf
Erster Bürgermeister
14 Gemeinderatsmitglieder
Gemeinde Lauter
Erster Bürgermeister
12 Gemeinderatsmitglieder
Gemeinde Gerach
Erster Bürgermeister
12 Gemeinderatsmitglieder
Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) betreut, im Übrigen aber von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt.
Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
Bayerisches Landesamt für Statistik
Einheitliche Formularsammlung für Parteien und Wählergruppen für das Aufstellungsverfahren der Kommunalwahlen 2026
Parteien und Wählergruppen, die sich an den nächsten Gemeinde- und / oder Landkreiswahlen beteiligen möchten, können ab 01. Dezember 2024 beginnen, die Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber vorzubereiten und durchzuführen.
Mit einer umfassenden Informationsschrift sowie einem Kalender, der alle wahlrechtlichen Termine und Fristen in Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren enthält, möchten wir interessierten Parteien und Wählergruppen Antwort auf die wichtigsten Fragen bei der Aufstellung und Einreichung eines Wahlvorschlags geben.
Sie erhalten daher bei uns rechtssichere und praxisorientiert gestaltete Formulare in einer Mappe und zusätzlich einen Link zu einem geschützten Bereich mit den Formularen in digitaler Form zum downloaden.
Damit haben Sie keinen administrativen Aufwand bei der Formularbeschaffung und den Vorteil der Einheitlichkeit bei der Einreichung zur Prüfung.
Wer bereits jetzt die digitale Formularsammlung haben möchte, kann sich gerne unter Angabe der Bezeichnung des Wahlvorschlagsträgers per Email oder Telefon an Frau Bayerlein wenden.
Wahlsachbearbeitung
Name
Telefon
Telefax
Zimmer
E-Mail
Frau Bayerlein
Ansprechpartnerin
09544/299-36
09544/299-20
20 OG
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns mündlich, schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Einwohnermeldeamt VG Baunach
Zi. 6, 7 oder 8
Bamberger Str. 1
96148 Baunach
meldeamt@vg-baunach.de
Bei der VG Baunach können Sie einen Widerspruch auch online einlegen:
https://www.vg-baunach.de/rathaus-verwaltung/formulare/
Unter der Überschrift „Meldewesen“ finden Sie das Online Formular „Übermittlungssperre“.
Aufgrund eines Widerspruchs trägt die Meldebehörde im Melderegister eine Übermittlungssperre für Gruppenauskünfte mit dem Zweck „Wahlwerbung“ ein (§ 50 Abs, 5 S.2, § 36 Abs. 2 S. 2 BMG).